Unser Vorstand

Mag. Gerald Ortner, MA

Präsident

Markus Haas, Bsc MA

Obmann

Gernot Sattler, BA

Gf. Obmann

Johanna Paar

Schriftführerin

Jessica Schartner, BA Msc

Schriftführer & Kassier Stv.

Sabri Yorgun, BA

Medienreferent

Karl Toberer

Kassier

Joachim Huber, BA, MA, Bsc

Rechnungsprüfer

Robert Pontesegger, BA, MA

Rechnungsprüfer

Der Vorstand des Landespolizeisportverein Steiermark arbeitet ehrenamtlich und besteht aus dem Vorstand.

Der Verein ist in zur Zeit 14 Sektionen gegliedert, denen jeweils ein Beamter / eine Beamtin als Sektionsleiter vorsteht.
Der Landespolizeisportverein Steiermark hat ca. 1.500 Mitglieder.

Ziel des Landespolizeisportvereines ist die Förderung des Sportes innerhalb der steirischen Polizei.

Wir erreichen unser Ziel durch

  •  Abhaltung von Wettkämpfen
  •  Förderung von Sportlern
  •  Unterstützung des Dienstsportes 
  •  Verkaufsveranstaltungen
  •  Förderung gesellschaftlicher Events

Statuten des Vereins Landespolizeisportverein Steiermark (LPSV-St)

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen ”Landespolizeisportverein Steiermark“ („LPSV-St“).

(2) Er hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet des Bundeslandes Steiermark.

(3) Der Landespolizeisportverein Steiermark gehört dem Österreichischen Polizeisportverband an.

§ 2: Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit unpolitisch, gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Pflege und Förderung verschiedener Sportarten, die durch die Mitglieder als Mittel zur körperlichen Ertüchtigung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Gesundheit im Rahmen des Vereines ausgeübt werden.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

(2) Als ideelle Mittel dienen

a) Schaffung der Voraussetzungen für sportliches Training,

b) Durchführung von Veranstaltungen

c) Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften unter Berücksichtigungentsprechender Leistungskriterien sowie an motorsportlichen sowie touristischen Veranstaltungen.

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch

a) Mitgliedsbeiträge

b) Erträgnisse aus Veranstaltungen aller Art

c) Subventionen, Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse oder sonstiger Zuwendungen

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.

(2) Ordentliche Mitglieder können alle Bediensteten des Aktiv- und Ruhestandes des Wachkörpers Bundespolizei des Bundesministeriums für Inneres, insbesondere des Landespolizeikommandos Steiermark sowie deren Lebenspartner/Innen und Kinder bis zur Volljährigkeit werden.

(3) Außerordentliche Mitglieder sind solche, die nicht zu dem im Absatz (2) angeführten Personenkreis gehören, wenn sie im Rahmen des Vereines Sport ausüben und die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern.

(4) Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.

(2) Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

(3) Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern durch die Vereinsgründer, im Fall eines bereits bestellten Vorstands durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder bis dahin durch die Gründer des Vereins.

(4) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.

(2) Der Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens zwei Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist der Tag des Einlangens der Austrittserklärung beim Vorstand maßgeblich.

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft beim Landespolizeiportverein ist

  • Polizisten und deren Lebenspartner/Innen und Kindern vorbehalten und kostet € 12,- pro Kalenderjahr
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit als unterstützendes Mitglied eine außerordentliche Mitgliedschaft zu erhalten.
  • Eine Mitgliedschaft berechtigt unter anderem zur Inanspruchnahme der vom LPSV-St angeführten Vergünstigungen.