
Im Bezirk Murtal finden am 22.06.2026 die Landesmeisterschaften im Radfahren statt. Die Sektionsleitung freut sich auf zahlreiche Anmeldungen und Teilnehmer.
Beginn: 22.06.2026, 10:00 Uhr
Ort: 8724 Spielberg, Frauenbachstraße 51 (Golf Club Murtal)
Programmablauf:
Rundfahrt ohne Wertung
Ab 10:00 Uhr wird eine gemütliche Rundfahrt auf asphaltierten Nebenstraßen gefahren. Die Strecke ist für Rennräder und Mountainbikes geeignet.
Es erfolgt dabei keine Zeitnehmung.
Die Teilnehmer der Rundfahrt müssen am Einzelzeitfahren nicht teilnehmen.
Einzelzeitfahren:
Ab ca. 12:30 Uhr findet das Einzelzeitfahren auf der L515 (Gaalerstraße), beginnend von StrKm 1,5 – Strkm 18,0 statt. (Distanz: 16,5 km; Höhendifferenz: 400 hm)
Die Teilnehmer am Einzelzeitfahren müssen auch am Vormittag bei der Ausfahrt teilnehmen.
Es sind keine Zeitfahrräder erlaubt.
Strava Segment wurde erstellt und ist im nachfolgenden Link abrufbar:
https://strava.app.link/JdUcar1Ex2b
Klasseneinteilung:
Damen und Herren
Jahrgang 1977 und älter sowie 1978 und jünger
Gäste und Polizisten aus anderen Bundesländern sind bei dieser Landesmeisterschaft in der Gästeklasse startberechtigt.
Siegerehrung:
Die Siegerehrung findet im Anschluss an das Zeitfahren im Restaurant des Golf Club Murtal in 8724 Spielberg, Frauenbachstraße 51, statt.
Das Nenngeld beträgt für LPSV-Mitglieder 10€ und für Nichtmitglieder 15€.
Es erfolgt beim Einzelzeitfahren wieder eine Mittelzeitwertung, wobei die ersten drei Plätze mit Sachpreisen prämiert werden.
Umkleide und Duschmöglichkeiten sind vor Ort vorhanden.
Nennungen mit beiliegender Liste bitte per Mail an daniel.pripfl@polizei.gv.at
Gemäß Dienstsporterlass vom 20.02.2023, GZ: 2022-0.694.405, kann für die Teilnahme an den LM nach positiver Absolvierung der Leistungsstufe um Gewährung von SU im Ausmaß von 8 Stunden (Wechseldienst) bzw 12 Stunden (Gruppendienst) angesucht werden. Die Teilnahme an den LM-Radfahren mit max. 4 persönlichen Sportstunden ist möglich. Sonderurlaubsansuchen sind im Dienstweg der zuständigen Organisationseinheit vorzulegen.
Die Verwendung von Dienstkraftfahrzeugen ist nach dienstlicher Zulässigkeit möglich.
Achtung:
Da es sich um keinen offiziellen Wettkampf handelt, sind die Straßen nicht gesperrt – es gilt daher für alle Teilnehmer während des Bewerbs die StVO! Beim Radfahren gilt Helmpflicht für alle Teilnehmer. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder erlittene Verletzungen.
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer mit der Haftungsfreistellung des Veranstalters einverstanden.